Zukunftswachstum & ökosoziales Wirtschaften

Beleuchten wir zuerst ein paar Aussagen und Vorurteile, die mir immer wieder begegnen

  • Nachhaltigkeit ist ein kurzlebiger, ideologischer Trend ..
  • Bitte nicht noch so ein ökologischer Wahnsinn, der nur kostet und nichts bringt ..
  • CSR und ESG, wer braucht das schon?
  • Ich finde kein Personal, meine Umsätze sinken, mein Gewinn bricht ein. Ich kann mir das doch gar nicht leisten.
  • Was hilft es, wenn mein Unternehmen Maßnahmen setzt, aber andere Kontinente nichts vorschreiben ..
  • Mein Unternehmen ist nicht berichtspflichtig, somit berührt mich das Thema nicht ..

Meine persönliche Einschätzung der Thematik

Nachhaltigkeit, CSR, ESG sind kein Trend und keine kurzfristige Erscheinung, sondern seit Jahrtausenden gelebte Praxis. Mit Beginn der Industrialisierung ist nachhaltiges Wirtschaften nur leider vom Streben nach raschem Größenwachstum verdrängt worden.

Einige Beispiele, älterer Betrachtungsweisen

  • Wer seinen Wohlstand vermehren möchte, der sollte sich an den Bienen ein Beispiel nehmen. Sie sammeln den Honig, ohne die Blumen zu zerstören. (Buddha, 5. Jhdt. v.Chr.)
  • Der Mensch hat viele Fähigkeiten, aber das größte Talent entwickelt er bei der Vernichtung der Natur. (Rūmī, 12. Jhdt. n.Chr.)
  • Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie an und handelt. (Dante, 13. Jhdt.)
  • Alles, was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand. (Darwin, 19. Jhdt.)
  • Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht. (Von Ebner-Eschenbach, 19. Jhdt.)
  • Try and leave this world a little better than you found it. (Baden-Powell, 20. Jhdt.)

Sowohl CSR, als auch ESG skizzieren die Verantwortung von Unternehmen (Responsibility, Corporate Governance) und ihre Einflussnahme und Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Wirtschaft ist nun einmal ein integrativer Teil einer liberalen Gesellschaft. Und was wäre eine entwickelte Gesellschaft ohne lebenswerter Umwelt (Natur, Fauna, Flora). Schlussendlich sind wir alle eigenverantwortlich und befähigt, wie wir unser Leben gestalten, und welche Gesellschaftsnormen wir definieren und gemeinsam leben wollen.

Ökosoziales Wirtschaften betrachtet das Wertschöpfen durch Nutzen von Marktchancen bei gleichzeitiger Risikominimierung, wobei das Kerngeschäft auf Nachhaltigkeit fokussiert und sowohl wirtschaftliche als auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt.
Zukunftsorientierte Unternehmen integrieren ökologische und soziale Nachhaltigkeit in ihre Vision und die langfristige Strategie des Unternehmens; mit realistischen und ambitionierten Nachhaltigkeits-Zielen. Dabei wird ein bewusster und effizienter Umgang mit (endlichen) Ressourcen angestrebt, um nicht nur der gegenwärtigen, sondern auch künftigen Generationen eine stabile Lebensgrundlage zu ermöglichen [Definition: Nachhaltigkeit].
Primäres Ziel der ökonomischen Nachhaltigkeit sollte sein, durch Innovation und Transformation von Bestehendem, den gemeinsamen Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft, mit möglichst wenig Verlust/Verbrauch/Abfall zu gehen.
reduce, reuse, recycle

Welchen ökonomischen Nutzen haben CSR oder ESG für mein Unternehmen?

Durch Reduzieren oder Weglassen von unnötigen und schlechten Prozessen in der gesamten Wertschöpfungskette können Effizienz und Effektivität im gesamten Produktlebenszyklus gesteigert werden. Dieses bewusste Vorgehen verbessert nicht nur den ökologischen Fuß- und Handabdruck (gesetzliche und gesellschaftliche Anforderung), sondern spart letztendlich auch Ressourcen und Kosten. [Erinnert Sie das nicht an die Prinzipien des LEAN? - Scheinbar doch kein neuer Trend]

Empirische Studien und aktuelle Meinungsumfragen zeigen, dass immer größere Teile der Bevölkerung verantwortungsvolles, umweltbewusstes und sozial gerechtes Wirtschaften erwarten. Hier sprechen Ihre Kunden und potentiellen Stellenbewerber ganz offen ihre Wünsche und Bedürfnisse an. [Soviel zu den Aussagen: ich finde kein Personal, meine Umsätze sinken; ein ökologischer Wahnsinn, der nur kostet]

Banken sind angehalten nachhaltige Finanzprodukte zu forcieren. Immer öfter erfahren auch mittlere und kleine Unternehmen, dass Kreditvergaben sich an der ökosozialen Ausrichtung des unternehmerischen Wirtschaftens orientieren. [Soviel zu den Aussagen: nicht berichtspflichtig; wer braucht das schon]

Nachhaltigkeitsbericht (Pflicht | freiwillig)

Nahezu alle großen Unternehmen sind nach der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS), und somit auch nach der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie), hinsichtlich der ökologisch/sozialen Ausrichtung und Widerstandsfähigkeit ihres Wirtschaftens berichtspflichtig. Wesentliche Aspekte sind der Stakeholderdialog, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Chancen/Risiken, Auswirkungen), umfassende Transparenz, die Berücksichtigung relevanter Datenpunkte und eine stete Verbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz. Aktuell herrscht in Österreich noch Rechtsunsicherheit, da die notwendige Novelle zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz vom Parlament noch nicht verabschiedet worden ist.
Wenngleich sich die Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD und CSDDD (Lieferkette) aktuell an große Unternehmen richtet, so werden auch diese Rechtsakte alle KMU treffen, die im Rahmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bzw. Lieferkette mit großen Unternehmen zusammen arbeiten.
Berichtspflichtige Unternehmen benötigen möglichst genaue Informationen um die geforderten ESRS Datenpunkte befüllen zu können. KMU stehen vor der Entscheidung, zyklische Anfragen großer Unternehmen mit viel Aufwand zu beantworten oder gleich selbst, freiwillige und nicht prüfpflichtige Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen, die sie den anfragenden Unternehmen zur Verfügung stellen.
Dazu bietet sich der für KMU angepasste Standard VSME (Pendant zum ESRS) an.

Meine Unterstützung am Weg zur nachhaltigen, ökosozialen Unternehmenskultur

Als zertifizierter Nachhaltigkeitsexperte unterstütze ich KMU bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, bei der Definition der eigenen Nachhaltigkeitsziele, und bei der Implementierung und Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen.
Das Vorgehen orientiert sich an den Empfehlungen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG) und der ISO 26000:2010, unter Berücksichtigung branchenrelevanter rechtlicher Anforderungen. Falls gewünscht, selbstverständlich auch nach den Empfehlungen des EMAS Umweltmanagementsystems (Eco-Management and Audit Scheme).
Je nachdem, ob Ihr Unternehmen vom NaBeG direkt/unmittelbar betroffen ist, oder indirekt/mittelbar aufgrund der Ansprüche ihrer Wertschöpfungspartner (Lieferkette), kommen die gesetzlichen Berichtspflichten (CSRD) bzw. freiwillige Standards (VSME) zum Tragen.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine transparente und offene Kommunikation. Nachhaltigkeitsmaßnahmen sollten nicht nur in Nachhaltigkeitsberichten (GRI, CSRD, VSME), sondern auch im Marketing, insbesondere im Rahmen von Employer-Branding und Employee-Branding Maßnahmen, abgebildet werden.

SDG