Nachhaltigkeit, CSR, ESG sind kein Trend und keine kurzfristige Erscheinung, sondern seit Jahrtausenden gelebte Praxis. Mit Beginn der Industrialisierung ist nachhaltiges Wirtschaften nur leider vom Streben nach raschem Größenwachstum verdrängt worden.
Sowohl CSR, als auch ESG skizzieren die Verantwortung von Unternehmen (Responsibility, Corporate Governance) und ihre Einflussnahme und Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Wirtschaft ist nun einmal ein integrativer Teil einer liberalen Gesellschaft. Und was wäre eine entwickelte Gesellschaft ohne lebenswerter Umwelt (Natur, Fauna, Flora). Schlussendlich sind wir alle eigenverantwortlich und befähigt, wie wir unser Leben gestalten, und welche Gesellschaftsnormen wir definieren und gemeinsam leben wollen.
Durch Reduzieren oder Weglassen von unnötigen und schlechten Prozessen in der gesamten Wertschöpfungskette können Effizienz und Effektivität im gesamten Produktlebenszyklus gesteigert werden. Dieses bewusste Vorgehen verbessert nicht nur den ökologischen Fuß- und Handabdruck (gesetzliche und gesellschaftliche Anforderung), sondern spart letztendlich auch Ressourcen und Kosten. [Erinnert Sie das nicht an die Prinzipien des LEAN? - Scheinbar doch kein neuer Trend]
Empirische Studien und aktuelle Meinungsumfragen zeigen, dass immer größere Teile der Bevölkerung verantwortungsvolles, umweltbewusstes und sozial gerechtes Wirtschaften erwarten. Hier sprechen Ihre Kunden und potentiellen Stellenbewerber ganz offen ihre Wünsche und Bedürfnisse an. [Soviel zu den Aussagen: ich finde kein Personal, meine Umsätze sinken; ein ökologischer Wahnsinn, der nur kostet]
Banken sind angehalten nachhaltige Finanzprodukte zu forcieren. Immer öfter erfahren auch mittlere und kleine Unternehmen, dass Kreditvergaben sich an der ökosozialen Ausrichtung des unternehmerischen Wirtschaftens orientieren. [Soviel zu den Aussagen: nicht berichtspflichtig; wer braucht das schon]
Nahezu alle großen Unternehmen sind nach der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (ESRS), und somit auch nach
der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie), hinsichtlich der ökologisch/sozialen Ausrichtung und Widerstandsfähigkeit ihres Wirtschaftens berichtspflichtig.
Wesentliche Aspekte sind der Stakeholderdialog, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Chancen/Risiken, Auswirkungen), umfassende Transparenz, die Berücksichtigung relevanter Datenpunkte und
eine stete Verbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz. Aktuell herrscht in Österreich noch Rechtsunsicherheit, da die notwendige Novelle zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz vom Parlament
noch nicht verabschiedet worden ist.
Wenngleich sich die Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD und CSDDD (Lieferkette) aktuell an große Unternehmen richtet, so werden auch diese Rechtsakte alle KMU treffen,
die im Rahmen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bzw. Lieferkette mit großen Unternehmen zusammen arbeiten.
Berichtspflichtige Unternehmen benötigen möglichst genaue Informationen um die geforderten ESRS Datenpunkte befüllen zu können. KMU stehen vor der Entscheidung, zyklische Anfragen großer
Unternehmen mit viel Aufwand zu beantworten oder gleich selbst, freiwillige und nicht prüfpflichtige Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen, die sie den anfragenden Unternehmen zur Verfügung
stellen.
Dazu bietet sich der für KMU angepasste Standard VSME (Pendant zum ESRS) an.
Als zertifizierter Nachhaltigkeitsexperte unterstütze ich KMU bei der Entwicklung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, bei der Definition der eigenen Nachhaltigkeitsziele, und bei der
Implementierung und Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen.
Das Vorgehen orientiert sich an den Empfehlungen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG) und der ISO 26000:2010, unter Berücksichtigung branchenrelevanter rechtlicher Anforderungen. Falls gewünscht,
selbstverständlich auch nach den Empfehlungen des EMAS Umweltmanagementsystems (Eco-Management and Audit Scheme).
Je nachdem, ob Ihr Unternehmen vom NaBeG direkt/unmittelbar betroffen ist, oder indirekt/mittelbar aufgrund der Ansprüche ihrer Wertschöpfungspartner (Lieferkette), kommen die
gesetzlichen Berichtspflichten (CSRD) bzw. freiwillige Standards (VSME) zum Tragen.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine transparente und offene Kommunikation. Nachhaltigkeitsmaßnahmen sollten nicht nur in Nachhaltigkeitsberichten (GRI, CSRD, VSME),
sondern auch im Marketing, insbesondere im Rahmen von Employer-Branding und Employee-Branding Maßnahmen, abgebildet werden.